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  • Hier war doch vorher nur Sibirien
    Grün kaputt was nun?

    Der Außenbereich, also die Landschaft außerhalb der geschlossenen Bebauung ist für jede Form der Veränderung tabu! Es sind alle privaten Bauwerke, Ruhebänke oder Pflanzungen verboten!

    Hobbytierhaltern ist es nicht gestattet, Massenunterstände für Ponys oder Rinder auf zu kleiner Fläche zu bauen. Vereinsheime für Segelflieger gehören nicht in Landschaftsschutzgebiete.

    Feuchtbiotope brauchen wasserrechtliche Erlaubnisse. Steilufer-Teiche mit fremden Pflanzen sind nicht geeignet für heimische Arten wie Molche, Frösche oder Eisvögel. Schutzbehauptungen helfen nicht. Der Außenbereich soll natürlich bleiben, mit Heidebächen, Erlen und singendem Pirol.

    Solche Verstöße sind leider keine Einzelfälle und schaden unserer Landschaft.

    Bild 1: Pirol

    Bild 2: Solche "Schlachtfelder" gehören nicht in die freie Landschaft.

    Bild 3: Natürlicher Teichrand mit heimischer Schwertlilie und Kopfweide.